Das Deutsche Reich von 1871 war der erste deutsche Bundesstaat, gebildet noch auf Grundlage der Konstitutionellen Monarchie, d.h. auf einer Koexistenz der monarchischen Gewalt mit den verfassungsmässigen Institutionen (v.a. Parlament) und den Bürgerrechten.
Anlass zur Gründung des Kaiserreichs, d.h. des Bundesstaats, bei dem die vormals komplett selbständigen Königreiche und Fürstentümer einige Kompetenzen an den Zentralstaat abgaben, war der deutsche Sieg im Deutsch-Französischen Krieg von 1871/72. Dieser hatte eine nationale Euphorie ausgelöst, die im Gegensatz zur gescheiterten März-Revolution von 1848 mit dem gleichen Ziel auch konservative Kreise erfasste. Allerdings war dieser Staat konservativer ausgestaltet als jener, den sich die Liberalen von 1848 vorgestellt hatten.
Erster Kaiser des neuen Staatsgebildes wurde naturgemäss der König des stärksten Gliedstaates, der Preußen-König Wilhelm I., der nunmehr in Personalunion sowohl Kaiser wie König war.